Wichtige Dokumente für die Ernährungstherapie

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Damit die Krankenkasse die Kosten anteilig übernimmt, benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung Ihrer (Kinder-)Arztpraxis – alternativ reicht ein Rezept. Den Vordruck können Sie hier herunterladen und in der Praxis ausfüllen lassen.

Ernährungsprotokoll

Für die Ernährungstherapie bitten wir Sie, ein Ernährungsprotokoll über drei Tage zu führen – idealerweise zwei Werk- oder Schultage und einen Wochenendtag.

Notieren Sie zu jeder Mahlzeit die Uhrzeit, was Sie gegessen und getrunken haben, und – wenn möglich – die Menge (z. B. „1 Scheibe Vollkornbrot mit 20 g Butter, 1 Glas Wasser"). Wählen Sie dafür möglichst normale Tage mit gewohntem Appetit und halten Sie wirklich alles fest – auch Kleinigkeiten zwischendurch.

Wichtig ist nicht Perfektion, sondern Ehrlichkeit: Das Protokoll hilft uns, Ihre individuellen Essmuster, Vorlieben und Mengen / Größenordnungen zu erkennen.